Geringere Einspeisevergütung für PV-Anlagen ab 01.08.2025

Ab dem 1. August 2025 gelten neue Einspeisevergütungssätze für Photovoltaikanlagen in Deutschland. Die Förderhöhe wird im Rahmen der EEG-Novelle leicht gesenkt. Zugleich verändern technische Auflagen und Marktmechanismen die Rahmenbedingungen für Betreiber. Entscheidend ist dabei: Die Vergütung wird nach Anlagengröße, Einspeiseart und Inbetriebnahmedatum differenziert und bleibt für 20 Jahre fix. Negative Strompreise, Smart-Meter-Pflicht und Direktvermarktungspflicht ab 25 kWp wirken zusätzlich auf das Vergütungsmodell ein.

Geringere Einspeisevergütung für PV-Anlagen ab 01.08.2025
Geringere Einspeisevergütung für PV-Anlagen ab 01.08.2025

Das Wichtigste in Kürze zur Einspeisevergütung ab August 2025

  • Neue Sätze gelten für Inbetriebnahmen vom 01.08.2025 bis 31.01.2026.
  • Die Vergütung ist abhängig von Anlagengröße und Einspeiseart.
  • Alle 6 Monate sinkt die Vergütung um 1 % (EEG-Degression).
  • Smart Meter und Fernsteuerung sind seit März 2025 verpflichtend.
  • Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung vollständig.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab dem 1. August 2025?

Für Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2025 gelten folgende Sätze:

Anlagenleistung Teileinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp 7,86 ct/kWh 12,47 ct/kWh
10–40 kWp 6,81 ct/kWh 10,45 ct/kWh
40–100 kWp 5,56 ct/kWh 10,45 ct/kWh

Die höheren Vergütungssätze gelten nur für den jeweils ersten Leistungsbereich (z. B. bis 10 kWp). Für darüber hinausgehende Anlagenteile greifen die nächstniedrigeren Sätze. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.

Was bedeutet die EEG-Degression für PV-Betreiber?

Alle sechs Monate reduziert sich die Einspeisevergütung gemäß § 49 EEG automatisch um 1 %. Der nächste Degressionsschritt erfolgt am 1. Februar 2026. Die Degression betrifft alle neu in Betrieb genommenen Anlagen und wirkt sich direkt auf die Erlösrechnung aus.

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Beispiel: Eine Anlage mit 10 kWp, die statt im Januar 2026 erst im Februar 2026 in Betrieb geht, erhält dauerhaft rund 1 % weniger Vergütung – was sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren deutlich summieren kann.

Warum sind Smart Meter seit März 2025 Pflicht?


Seit dem 1. März 2025 ist der Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und einer steuerbaren technischen Einrichtung für jede neue PV-Anlage verpflichtend – unabhängig von der Anlagengröße. Nur mit dieser Ausstattung darf die volle Einspeiseleistung genutzt werden. Ohne Einbau wird die Einspeisung technisch auf 60 % begrenzt, und überschüssiger Strom erhält keine Vergütung.

Hintergrund: Die gesetzliche Vorgabe dient der Netzstabilität (§ 9 EEG) und erlaubt Netzbetreibern eine bedarfsgerechte Steuerung bei hoher PV-Einspeisung. Die Kosten für Smart Meter und Steuerungseinheit liegen aktuell zwischen 800 und 1.200 Euro.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Bei negativen Strompreisen an der Strombörse entfällt für diesen Zeitraum die Einspeisevergütung vollständig. Diese Regelung betrifft alle Neuanlagen ab März 2025 (§ 51 EEG) und wird automatisch vom Netzbetreiber berücksichtigt.

Kontext: Negative Börsenpreise treten meist an Wochenenden oder Feiertagen mit hoher PV-Produktion und geringer Netzlast auf. Betroffen sind insbesondere Betreiber mit Volleinspeisung, da sie keine Eigenverbrauchsalternative haben. Betreiber mit Eigenverbrauchskonzept sind von der Kürzung nicht betroffen.

Ab wann gilt Direktvermarktungspflicht – und für wen?

Die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung wird zum 1. August 2025 auf 25 kWp gesenkt. Betreiber größerer PV-Anlagen müssen ab diesem Schwellenwert ihren Strom aktiv vermarkten – entweder eigenständig oder über einen Dienstleister. Eine feste Einspeisevergütung ist ab 25 kWp nicht mehr vorgesehen.

Erlösmodell: Betreiber erhalten eine Marktprämie, die sich aus dem tatsächlichen Börsenstrompreis und dem EEG-Referenzwert ergibt. Ohne Teilnahme an der Direktvermarktung entfällt die Vergütung (§ 20 EEG). Der Mehraufwand umfasst unter anderem Datenübertragung, technische Anbindung und Vertragskoordination.

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Welche Einspeiseart ist wirtschaftlich sinnvoller?

Teileinspeisung ist für Haushalte mit Eigenverbrauch wirtschaftlich vorteilhaft. Selbst erzeugter Strom ersetzt Haushaltsstromkosten von rund 35–40 ct/kWh. Die Einspeisevergütung liegt hingegen deutlich niedriger.

Volleinspeisung kann sich lohnen bei:

  • Nicht bewohnten Gebäuden (z. B. Gewerbehallen)
  • Geringem Eigenverbrauch
  • Steuerlich optimierten Finanzierungsmodellen

Beide Einspeisearten erhalten eine 20-jährige EEG-Vergütung – unabhängig von der Marktpreisentwicklung.

Lohnt sich der Bau einer PV-Anlage trotz sinkender Vergütung?

Die Rentabilität hängt zunehmend von Eigenverbrauchsanteil, technischer Ausstattung und Anlagengröße ab. Ein typisches Einfamilienhaus mit 10 kWp erzeugt etwa 9.500 kWh im Jahr. Bei 30 % Einspeisung und 70 % Eigenverbrauch lassen sich rund 1.000–1.200 Euro jährlich einsparen.

Die Investition in Smart Meter und Steuerung amortisiert sich über die Laufzeit. Eine frühe Inbetriebnahme sichert den höchsten Vergütungssatz – inklusive langfristiger Planungssicherheit über 20 Jahre.

Fazit: Was sollten Betreiber jetzt tun?

Die EEG-Novelle 2025 bringt geringere Vergütungssätze, neue Technikvorgaben und Marktmechanismen wie Direktvermarktung und Vergütungsausfall bei negativen Strompreisen. Trotz sinkender Fördersätze bleibt Solarstrom wirtschaftlich – wenn die Anlage intelligent geplant, fristgerecht umgesetzt und technisch normgerecht ausgestattet ist. Die garantierte Vergütung über 20 Jahre bietet dabei weiterhin einen verlässlichen Investitionsrahmen.

Quellen:

  • Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze (Stand: Juli 2025)
  • ADAC: Einspeisevergütung 2025 im Überblick
  • Deutsche Handwerks Zeitung: Änderungen bei der PV-Vergütung ab August 2025
  • § 49, § 51 EEG 2023 i. d. F. 2025
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