Neues Solargesetz 2025 erklärt
Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das neue „Solarspitzengesetz“ beschlossen. Ziel ist es, das Stromnetz zu entlasten und den Ausbau der Photovoltaik weiterhin wirtschaftlich zu gestalten. Künftig entfällt die Einspeisevergütung, wenn an der Strombörse negative Preise auftreten. Dafür verlängert sich der Vergütungszeitraum um diese Phasen. Zusätzlich werden nicht steuerbare Anlagen auf 60 % ihrer Einspeiseleistung begrenzt. Bestandsanlagen profitieren von einem freiwilligen Wechselbonus von 0,6 ct/kWh – ein wichtiger Schritt hin zu einem stabilen und flexiblen Stromsystem.
Inhalt
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Was bedeutet das neue Solargesetz für PV-Betreiber?
- 3 Warum das Solarspitzengesetz notwendig wurde
- 4 Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
- 5 Anreiz für Bestandsanlagen: Bonus von 0,6 ct/kWh
- 6 Abregelung nicht steuerbarer PV-Anlagen
- 7 Herausforderungen bei Smart Metern und Steuerungstechnik
- 8 Auswirkungen auf Speicher, Eigenverbrauch und Direktvermarktung
- 9 Reaktionen der Solarbranche und politische Bewertung
- 10 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Bei negativen Strompreisen wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt.
- Der Vergütungszeitraum verlängert sich um die Phasen ohne Auszahlung.
- Bestandsanlagen erhalten 0,6 ct/kWh Bonus bei freiwilligem Wechsel.
- Nicht steuerbare PV-Anlagen werden auf 60 % der Leistung abgeregelt.
- Die Solarbranche fordert eine schnellere Einführung von Steuerungstechnik.
Was bedeutet das neue Solargesetz für PV-Betreiber?
PV-Anlagen erhalten künftig keine Einspeisevergütung, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Diese Zeiträume werden jedoch an die Laufzeit der Förderung angehängt. Gleichzeitig sollen nicht steuerbare Anlagen auf 60 % ihrer Leistung begrenzt werden.
Warum das Solarspitzengesetz notwendig wurde
Über zwei Jahrzehnte lang war die EEG-Vergütung der wichtigste Motor für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland. Sie garantierte einen festen Mindestpreis für jede eingespeiste Kilowattstunde und schuf damit Sicherheit für Investoren. Doch die Rahmenbedingungen haben sich gewandelt. Solartechnik ist günstiger, effizienter und längst wirtschaftlich konkurrenzfähig.
Die einstige Förderung entwickelte sich zunehmend zum Hemmnis, da sie auch in Zeiten niedriger oder negativer Börsenpreise greift. In diesen Momenten führt der hohe Solarstromanteil zu Netzüberlastungen und Preisverwerfungen. Das neue Gesetz reagiert auf diese Realität. Es will Überkapazitäten dämpfen, ohne Investitionen unattraktiv zu machen. So soll ein Ausgleich zwischen Netzstabilität, Wirtschaftlichkeit und Klimazielen entstehen.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Der Kern des neuen Gesetzes betrifft die Abschaffung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Sobald der Spotmarktpreis unter null fällt, reduziert sich der „anzulegende Wert“ auf null. Diese Regelung gilt für neue Photovoltaikanlagen. Betreiber erhalten also keine Vergütung, wenn der Markt durch Überproduktion belastet ist. Gleichzeitig bleibt die Rentabilität langfristig gesichert: Die entfallenen Viertelstunden werden an den Förderzeitraum angehängt.
Damit bleibt die Gesamtlaufzeit der Vergütung stabil. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) betont, dass moderne Anlagen mit Batteriespeichern kaum Nachteile erfahren. Überschüsse können lokal gespeichert oder direkt verbraucht werden. Das neue Modell soll Marktmechanismen respektieren und Netzüberlastungen verringern, ohne den PV-Ausbau zu bremsen.
Anreiz für Bestandsanlagen: Bonus von 0,6 ct/kWh
Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig auf das neue System umsteigen. Als Anreiz wird die Vergütung um 0,6 ct/kWh erhöht. Damit will die Regierung eine breite Beteiligung fördern und Übergänge zwischen altem und neuem Fördermodell harmonisieren. Für Bestandsanlagen gelten weiterhin die technischen Anforderungen des jeweiligen Inbetriebnahmezeitpunkts.
Der Bonus soll die Modernisierung und Integration älterer PV-Systeme in das heutige Energiesystem fördern. Diese Anpassung stärkt die Flexibilität und trägt zur Netzstabilität bei. Gleichzeitig erhalten Betreiber die Chance, von einem zukunftssicheren Vergütungsmodell zu profitieren, das stärker am realen Strommarkt orientiert ist.
Abregelung nicht steuerbarer PV-Anlagen
Ein weiterer zentraler Punkt der EnWG-Novelle betrifft die Steuerung von Solaranlagen. Systeme, die noch nicht intelligent geregelt werden können, müssen ihre Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen. Ziel ist, Netzüberlastungen in Spitzenzeiten zu verhindern. Diese Regelung gilt insbesondere für kleinere Anlagen bis 100 kW. Balkonkraftwerke sind davon ausgenommen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Übergangslösung, fordert aber eine rasche Einführung intelligenter Messsysteme. Schon heute sind rund 63 GWp – also etwa 63 % der installierten PV-Leistung – steuerbar. Mit dem Rollout smarter Steuerungstechnik soll die 60 %-Regelung langfristig wieder entfallen und die Einspeisung effizienter gesteuert werden.
Herausforderungen bei Smart Metern und Steuerungstechnik
Trotz technischer Fortschritte bleibt der Rollout intelligenter Messsysteme ein Problem. Besonders kleine PV-Anlagen warten seit Jahren auf praktikable Lösungen. Viele Hersteller bieten zwar kompatible Systeme an, doch gesetzliche Vorgaben und Preisobergrenzen bremsen die Einführung.
Der BSW-Solar kritisiert, dass Betreiber kleiner Anlagen durch die geplante Anhebung der Preisobergrenzen zusätzlich belastet werden. Dabei profitiert die Allgemeinheit von der Netzdigitalisierung. Ein schneller, flächendeckender Rollout wäre entscheidend, um die neue Gesetzgebung wirksam umzusetzen. Erst wenn die Steuerung flächendeckend funktioniert, kann die vorübergehende 60 %-Abregelung aufgehoben werden.
Auswirkungen auf Speicher, Eigenverbrauch und Direktvermarktung
Das Solarspitzengesetz hat auch Auswirkungen auf Speichertechnologien und Direktvermarktung. Betreiber, die Solarstrom mit Batteriespeichern kombinieren, können Erzeugungsspitzen selbst abfangen. Dadurch sinkt die Abhängigkeit von Marktpreisen. Zudem wird die Direktvermarktung vereinfacht – jedoch ohne Pflicht für Anlagen unter 100 kWp.
Diese Flexibilisierung stärkt besonders kleinere Betreiber, die so weiterhin im EEG-System bleiben können. Die Solarbranche sieht hierin einen wichtigen Schritt für die dezentrale Energiezukunft. Speichertechnologien gewinnen weiter an Bedeutung, weil sie den Eigenverbrauch erhöhen und Phasen negativer Strompreise kompensieren. Das stärkt sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Netzstabilität.
Reaktionen der Solarbranche und politische Bewertung
Die Solar- und Energieverbände bewerten das Gesetz überwiegend positiv. Es gilt als wichtiger Baustein für die Netzstabilität und die Modernisierung des Strommarktes. Kerstin Andreae vom BDEW spricht von einem „entscheidenden Schritt zur Dämpfung von Einspeisespitzen“. Auch der BSW-Solar lobt die Flexibilisierung der Speichersteuerung und den Verzicht auf eine Pflicht zur Direktvermarktung kleiner Anlagen.
Kritik gibt es allerdings bei den Kosten für Smart Meter. Die Branche fordert, dass diese nicht allein den Anlagenbetreibern aufgebürdet werden dürfen. Politisch wird das Gesetz als Signal verstanden, dass der Solarausbau künftig marktnäher und systemdienlicher erfolgen soll – ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Eigenverantwortung und Flexibilität.
Fazit
Das Solarspitzengesetz markiert eine neue Phase der Energiewende. Es gleicht wirtschaftliche Planungssicherheit mit Netzstabilität aus und stärkt Eigenverbrauch sowie Speicherintegration. Der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen wirkt marktorientiert, bleibt aber sozial abgefedert. Entscheidend wird sein, wie schnell intelligente Steuerungstechnik flächendeckend eingeführt wird – denn sie bestimmt, ob die Energiewende effizient und zukunftsfähig bleibt.