CO₂-Preis 2026: Was für 2027 und den ETS2 ab 2028 gilt
Stand September 2026. Der häufig verwendete Begriff „CO₂-Steuer“ meint bei Heiz- und Kraftstoffen meist die CO₂-Bepreisung über den Emissionshandel. Für Haushalte ist wichtig, geltende Regeln, laufende Gesetzesvorhaben und mögliche Marktpreise zu unterscheiden. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, kurz ETS2, startet nach dem beschlossenen Zeitplan 2028. Ein unmittelbarer Systemwechsel bereits 2027 ist deshalb keine zutreffende Grundlage mehr für die Kostenplanung.
CO₂-Preis 2026 bis 2028 im Überblick
| Zeitraum | Einordnung im Stand September 2026 |
|---|---|
| 2026 | Nationaler Brennstoffemissionshandel mit gesetzlichem Versteigerungskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂. |
| 2027 | Nationales Übergangsjahr. Ein Gesetzentwurf sieht die Fortführung des Korridors von 55 bis 65 Euro vor; dies ist vom bereits geltenden Recht zu unterscheiden. |
| Ab 2028 | Vollständiger Start des europäischen ETS2 für Gebäude, Straßenverkehr und weitere erfasste Bereiche. Künftige Zertifikatspreise sind nicht sicher vorhersagbar. |
Was ist für 2026 verbindlich geregelt?
§ 10 BEHG legt für die Versteigerungen 2026 einen Mindestpreis von 55 und einen Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat fest. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂. Das ist der Auktionskorridor des nationalen Systems und keine gesetzliche Obergrenze für den gesamten Gas-, Heizöl- oder Kraftstoffpreis.
Hinzu kommen besondere Beschaffungsregeln für die verpflichteten Unternehmen: Nach § 14 BEHV beträgt der Überschussmengenpreis nach vollständiger Versteigerung 68 Euro. Für begrenzte Nachkäufe von Zertifikaten des Jahres 2026 im Folgejahr nennt § 15 BEHV 70 Euro. Der Korridor 55 bis 65 Euro darf daher nicht als ausnahmsloser Höchstbetrag jeder Beschaffungsart dargestellt werden.
Privathaushalte kaufen im Regelfall keine Zertifikate selbst. Verpflichtet sind die Unternehmen, die erfasste Brennstoffe in Verkehr bringen. Die Kosten können über Lieferpreise an Verbraucher weitergegeben werden. Rohstoffpreise, Netzentgelte, Steuern und Vertriebskosten beeinflussen den Endpreis zusätzlich.
Was ist für 2027 geplant?
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorgelegt. Der Bundestag berichtete am 8. September 2026, dass der nationale Preiskorridor auch 2027 bei 55 bis 65 Euro liegen soll. Ohne diese Änderung sieht die bestehende Regelung eine Anknüpfung an Durchschnittspreise aus dem europäischen ETS1 vor.
Für die Planung zählt der Rechtsstatus: Ein Kabinettsbeschluss oder ein im Bundestag vorgelegter Entwurf ist noch nicht mit einem verkündeten Gesetz gleichzusetzen. Die verlinkte amtliche Veröffentlichung beschreibt die Fortführung für 2027 als Gesetzesvorhaben. Eine feste persönliche Heizkostenrechnung lässt sich daraus nicht ableiten. Prüfen Sie vor einer langfristigen Vertragsentscheidung den dann geltenden Gesetzestext und die konkreten Lieferkonditionen.
Warum beginnt der ETS2 erst 2028?
Der Rat der Europäischen Union bestätigte im März 2026 die Verschiebung des vollständigen ETS2-Starts auf 2028. Das neue System erfasst unter anderem Brennstoffe für Gebäude und Straßenverkehr. Die Zertifikatspflicht setzt bei den Brennstofflieferanten an, nicht bei jedem einzelnen Autofahrer oder Heizungsbesitzer.
ETS2 bedeutet auch nicht, dass Haushalte erstmals überhaupt von CO₂-Kosten betroffen wären. Der nationale Brennstoffemissionshandel beeinflusst bereits heute die Preise fossiler Brennstoffe. Geändert werden vor allem das System und die Preisbildung für die erfassten Emissionen.
Die verfügbare Zertifikatsmenge wird begrenzt. Der spätere Marktpreis hängt jedoch von Emissionen, Nachfrage, technischen Alternativen und den geltenden Marktregeln ab. Hohe Preisannahmen können als Risikoszenario nützlich sein, sollten aber nicht als feststehende Prognose verkauft werden. Auch Stabilisierungsmechanismen sind keine Garantie für einen bestimmten Endkundenpreis.
CO₂-Kosten selbst überschlägig berechnen
CO₂-Kosten = Brennstoffverbrauch × passender Emissionsfaktor × CO₂-Preis. Achten Sie auf die Einheiten: Kilogramm CO₂ müssen für einen Preis in Euro je Tonne durch 1.000 geteilt werden. Nutzen Sie für eine konkrete Abrechnung die Angaben des Versorgers; Heizwert, Brennwert und Brennstoffzusammensetzung dürfen nicht unbemerkt vermischt werden.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel verwendet 20.000 kWh Gasverbrauch und einen angenommenen Faktor von 0,20 kg CO₂/kWh. Das entspricht vier Tonnen CO₂. Der Faktor ist eine gerundete Modellannahme und kein Ersatz für die Abrechnungsdaten.
| Angenommener CO₂-Preis | CO₂-Kosten für 4 Tonnen, netto | Bei zusätzlich 19 % Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| 55 €/t | 220 € | 261,80 € |
| 65 €/t | 260 € | 309,40 € |
| 100 €/t – nur Szenario | 400 € | 476,00 € |
Der Unterschied zwischen 55 und 65 Euro je Tonne beträgt hier 40 Euro netto beziehungsweise 47,60 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer pro Jahr. Die 260 Euro bei 65 Euro je Tonne sind die gesamte modellierte CO₂-Komponente, nicht die zusätzliche Mehrbelastung gegenüber einem bereits enthaltenen CO₂-Preis von 55 Euro.
Aus dieser Tabelle folgt keine Prognose für die gesamte Gasrechnung. Ein sinkender Gasbeschaffungspreis kann beispielsweise einen höheren CO₂-Anteil teilweise ausgleichen; umgekehrt können andere Kosten unabhängig vom CO₂-Preis steigen.
Was bringen Photovoltaik und Wärmepumpe?
Photovoltaik erzeugt Strom ohne Brennstoffverbrennung am Haus. Selbst genutzter Solarstrom kann den Netzstrombezug reduzieren. Eine PV-Anlage allein beseitigt jedoch weder den Gasverbrauch einer bestehenden Heizung noch deren CO₂-Kosten. Auch Netzstrom ist nicht allgemein frei von mittelbaren Emissionshandelskosten.
Eine Wärmepumpe kann fossile Heizenergie durch Strom und Umweltwärme ersetzen. Ihre Wirtschaftlichkeit hängt von Heizlast, Vorlauftemperatur, Jahresarbeitszahl, Stromtarif und Investition ab. PV-Strom kann helfen, steht aber nicht ganzjährig zeitgleich mit dem Wärmebedarf zur Verfügung. Gerade im Winter bleibt häufig erheblicher Netzstrombezug notwendig.
Vergleichen Sie deshalb vollständige Jahreskosten und mehrere Preisannahmen. Eine pauschale Behauptung, jede Kombination amortisiere sich nach acht bis zwölf Jahren oder sei vollständig „abgabenfrei“, wäre nicht belastbar. Für die PV-Seite hilft unsere Amortisationsrechnung 2026.
Förderung und Mietwohnungen
Die KfW informiert über die 2026 angepasste Heizungsförderung. Welche Grundförderung und Boni zusammenkommen, hängt vom Antragsteller, Gebäude, Heizungstyp und Antragszeitpunkt ab. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen und die zulässige Reihenfolge von Vertrag, Antrag und Vorhabenbeginn. Ein beworbener Höchstsatz ist keine Zusage für jedes Projekt.
Bei vermieteten Gebäuden sind die CO₂-Kosten nicht ohne Prüfung vollständig den Mietern zuzurechnen. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sieht entsprechende Aufteilungsregeln vor. Für die konkrete Rechnung und ihre Voraussetzungen bietet das Bundeswirtschaftsministerium Informationen und ein Rechentool. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verbrauchs- und Gebäudedaten sowie die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
So bereiten Sie Entscheidungen vor
- Verbrauch, Lieferpreise und bereits enthaltene CO₂-Kosten aus den Rechnungen erfassen.
- Effizienzmaßnahmen und technische Alternativen für das konkrete Gebäude prüfen.
- Mindestens ein vorsichtiges und ein günstigeres Kostenszenario rechnen.
- Förderfähigkeit vor Auftrag und Maßnahmenbeginn klären.
- Geltendes Recht und angekündigte Änderungen getrennt behandeln.
Der Stand 2026 spricht für eine sorgfältige Vorbereitung. Er rechtfertigt weder garantierte Preisprognosen noch einen überstürzten Heizungskauf. Eine nachvollziehbare Gebäudebetrachtung ist die bessere Grundlage für Investitionen mit langer Nutzungsdauer.