Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt? Regeln 2026
2026 ist die Zahl der Balkonkraftwerke je Haushalt nicht pauschal auf ein Gerät begrenzt. Für die EEG-Sonderregeln zählen vielmehr die gemeinsamen Leistungswerte aller Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle. Dazu kommen die technischen Anforderungen an Produkt, Stromkreis und Montage.
Eine weitere Steckdose oder eine andere Phase schafft kein neues Leistungskontingent. Umgekehrt ist eine größere Anlage nicht generell verboten: Sie kann nach den regulären PV-Regeln geplant und angeschlossen werden. Entscheidend ist, welchen zulässigen Anschlussweg Sie tatsächlich nutzen.
Welche Grenzen gelten für den vereinfachten EEG-Weg?
- Insgesamt höchstens 2.000 Wp installierte Modulleistung.
- Insgesamt höchstens 800 VA Wechselrichterleistung.
- Betrieb hinter derselben Entnahmestelle eines Letztverbrauchers.
- Zuordnung zur unentgeltlichen Abnahme für die einschlägigen Sonderregeln.
Die Bundesnetzagentur erklärt, dass Steckersolargeräte auch zeitversetzt zusammengerechnet werden. Maßgeblich ist grundsätzlich die Entnahmestelle beziehungsweise Marktlokation, über die Strom bezogen wird. „Pro Haushalt“, „pro Grundstück“ und „pro physischem Zähler“ sind dafür nur ungenaue Kurzformen. In einem Mehrfamilienhaus können getrennte Entnahmestellen bestehen; das muss im konkreten Messkonzept nachvollziehbar sein.
Die Modulleistung ist die Summe der Nennleistungen der tatsächlich installierten Module. Die Wechselrichtergrenze betrifft die AC-Scheinleistung in Voltampere. Bei Leistungsfaktor 1 entsprechen 800 VA rechnerisch 800 W Wirkleistung, beide Größen sind jedoch nicht in jeder Betriebsart identisch.
Beispiele für mehrere Geräte
| Konfiguration hinter einer Entnahmestelle | Leistungssumme | EEG-Einordnung |
|---|---|---|
| Zwei Geräte mit jeweils 800 Wp Modulen und maximal 400 VA | 1.600 Wp und 800 VA | Leistungsgrenzen eingehalten; technische Anschlussprüfung bleibt nötig |
| Zwei Geräte mit jeweils 800 Wp und maximal 600 VA | 1.600 Wp und 1.200 VA | Wechselrichtergrenze überschritten; kein entsprechender vereinfachter Weg |
| Ein Gerät mit 1.800 Wp und maximal 800 VA | 1.800 Wp und 800 VA | EEG-Leistungsgrenzen eingehalten; nicht automatisch für Haushaltsstecker zulässig |
| Zwei Geräte mit zusammen 2.400 Wp und 800 VA | 2.400 Wp und 800 VA | Modulgrenze überschritten |
Diese Beispiele prüfen nur die gesetzlichen Leistungswerte. Sie geben keine Freigabe für die Elektroinstallation oder für jede beliebige Kombination von Geräten.
Warum eine App-Drosselung nicht genügt
Nach den Erläuterungen der Bundesnetzagentur ist bei wählbaren Leistungsstufen die höchste wählbare Leistung relevant. Wenn ein Betreiber einen 1.200-VA-Wechselrichter selbst wieder auf 1.200 VA stellen kann, macht die Einstellung 800 VA ihn nicht automatisch zum qualifizierten 800-VA-Gerät.
Eine fest begrenzte, passend dokumentierte Ausführung ist davon zu unterscheiden. Lassen Sie sich die zulässige maximale Leistung und die Nachweise für genau die angebotene Variante bestätigen. Allgemeine Angaben wie „auf 800 Watt gedrosselt“ reichen für die rechtliche Einordnung nicht immer aus.
Stromkreis und Produktnorm sind eine eigene Prüfung
Die 2.000-Wp-Grenze des EEG erlaubt nicht pauschal jede steckerfertige Montage mit beliebigem Stecker. Nach den DKE-FAQ zur Produktnorm gelten für entsprechend ausgeführte Geräte mit Haushaltsstecker bis 960 Wp Modulleistung. Bis 2.000 Wp ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung vorgesehen; die zugehörige Steckdose und der Stromkreis müssen fachgerecht installiert beziehungsweise geprüft werden.
Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen betreffen das Gesamtsystem. Ein gewöhnlicher Stecker am losen Kabel ist kein Nachweis der Normkonformität. Die Produktnorm gilt außerdem nicht automatisch rückwirkend für bereits betriebene Geräte und deckt Systeme mit elektrischem Speicher nicht vollständig ab.
Mehrere vollständige Geräte müssen als gemeinsame Installation beurteilt werden. Unterschiedliche Stromkreise können technisch sinnvoll sein, heben aber die EEG-Summenwerte nicht auf. Eine pauschale Aussage „je Gerät eigener Stromkreis, dann immer sicher“ ersetzt keine Prüfung von Leitungen, Schutzorganen, Herstellerbedingungen und vorhandenen Verbrauchern.
Schließen Sie Steckersolargeräte nicht über Mehrfachsteckdosen an. Befolgen Sie die Montage- und Anschlussvorgaben des Herstellers und lassen Sie eine unklare Bestandsinstallation prüfen. Sicherungen begrenzen nicht automatisch den gesamten Strom, der durch zusätzliche Einspeisung in einem Endstromkreis fließen kann.
Registrierung und Zähler
Ein qualifiziertes Steckersolargerät nach § 8 Abs. 5a EEG braucht keine zusätzliche Meldung an den Netzbetreiber, muss aber im Marktstammdatenregister registriert werden. Die grundsätzliche Frist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme. Änderungen bestehender Daten sind ebenfalls fristgerecht einzutragen.
Ob ein Zubau eine neue Einheit oder eine Änderung einer bestehenden Einheit ist, richtet sich nach den MaStR-Regeln und der konkreten Konfiguration. Erfassen Sie den Bestand vollständig; melden Sie nicht pauschal nur eine beliebige Sammelanlage pro Grundstück.
Die gesetzliche Zählerausnahme erlaubt einschlägigen Steckersolargeräten vorübergehend den Betrieb mit einem vorhandenen Zähler bis zum vorgesehenen Austausch. Sie erlaubt keine Manipulation und bedeutet nicht, dass ein alter rückwärtslaufender Zähler dauerhaft behalten werden darf. Zuständig ist der Messstellenbetreiber.
Balkonkraftwerk zusätzlich zur Dach-PV
Der zusätzliche Betrieb ist grundsätzlich möglich. Die Steckersolargrenzen, technische Anschlussleistung und Messung müssen jeweils passend betrachtet werden. Die reguläre Dachanlage ist nicht einfach ein weiteres Steckersolargerät; andere Zusammenrechnungsregeln können trotzdem relevant sein.
Nach den Bundesnetzagentur-FAQ kann gleichartige Einspeisung aus Dach-PV und Steckersolar gemeinsam gemessen werden. Unterschiedliche Vergütungsansprüche werden dabei nach installierten Modulleistungen zugeordnet. Bei unentgeltlicher Abnahme des Steckersolaranteils beträgt dessen Vergütung null; ein rechnerisch niedrigerer Mischsatz ist deshalb möglich. Die Vergütung der Dachanlage bleibt für ihren zugeordneten Anteil erhalten. Eine Behauptung, die gemeinsame Abrechnung werde durch das Balkonkraftwerk überhaupt nicht beeinflusst, wäre falsch.
Mieter, Eigentümergemeinschaft und Montage
§ 554 BGB gibt Mietern unter den Voraussetzungen einen Anspruch auf Erlaubnis von baulichen Veränderungen für Steckersolargeräte. Die Zumutbarkeit und die konkrete Durchführung bleiben zu prüfen. Das ist kein Freibrief, ungeprüft an Fassade oder Geländer zu bohren.
Für Wohnungseigentümer gehören angemessene Maßnahmen für Steckersolargeräte nach § 20 WEG zu den privilegierten Veränderungen. Über die Durchführung am Gemeinschaftseigentum ist zu beschließen. Statik, Windlast, Befestigung, Absturzsicherung und gegebenenfalls Denkmalschutz müssen zum Montageort passen. Eine beliebige Modulzahl ist durch die elektrische Grenze allein nicht abgesichert.
Wann lohnen sich mehrere Module?
Ost- und Westausrichtung können Erzeugung über den Tag verteilen. Zusätzliche Module können die Auslastung verbessern, aber die gemeinsame AC-Grenze führt bei viel gleichzeitiger Sonne zu Begrenzung. Der Nutzen hängt von Grundlast und Tagesverbrauch ab; jede zusätzlich erzeugte kWh ist nicht automatisch selbst verbraucht.
Eigene Modellrechnung für eine Erweiterung: 200 kWh zusätzliche Jahresenergie, davon 120 kWh zeitgleich genutzt. Bei angenommenen 0,35 Euro/kWh spart sie 42 Euro jährlich. Die übrigen 80 kWh bringen im vereinfachten unentgeltlichen Betrieb keine Einspeiseerlöse. Vergleichen Sie diesen Nutzen mit den vollständigen Zusatzkosten für Gerät und Montage.
Häufige Fragen
Wie viele Balkonkraftwerke sind 2026 erlaubt?
Es gibt keine pauschale Höchstzahl von Geräten je Haushalt. Für die EEG-Sonderregeln werden alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle zusammengezählt: höchstens 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung, bei unentgeltlicher Abnahme. Die technische Anschlussfähigkeit muss zusätzlich passen.
Darf ich zwei Wechselrichter mit je 600 VA einfach auf 400 VA einstellen?
Eine durch den Betreiber wieder wählbare höhere Leistung bleibt für die EEG-Einordnung maßgeblich. Zwei solche Geräte zählen daher nicht allein wegen der App-Einstellung als insgesamt 800 VA. Eine dauerhaft anders zertifizierte oder begrenzte Ausführung muss nachweisbar sein.
Gibt jede Steckdose ein neues 800-VA-Kontingent?
Nein. Verschiedene Steckdosen, Stromkreise oder Phasen hinter derselben Entnahmestelle ändern die gesetzliche Zusammenrechnung nicht.
Sind 2.000 Wp mit jedem Haushaltsstecker zulässig?
Nein. Die EEG-Grenze ist keine technische Anschlussfreigabe. Die Produktnorm sieht für entsprechende Geräte mit Haushaltsstecker bis 960 Wp vor; für bis 2.000 Wp ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung mit fachgerecht geprüfter Installation vorgesehen.
Muss ich beim Netzbetreiber zusätzlich melden?
Bei einem qualifizierten Steckersolargerät innerhalb der EEG-Leistungsgrenzen und in unentgeltlicher Abnahme entfällt die zusätzliche Meldung an den Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt erforderlich. Andere Konfigurationen sind getrennt zu prüfen.
Ist ein Balkonkraftwerk neben Dach-PV möglich?
Ja. Anschluss, Erfassung und Vergütung müssen zusammen geplant werden. Gemeinsame Einspeisemessung ist grundsätzlich möglich; bei unterschiedlichen Vergütungssätzen wird die eingespeiste Menge nach installierten Modulleistungen zugeordnet.
Darf ich als Mieter ohne Zustimmung montieren?
Für bauliche Veränderungen besteht unter den Voraussetzungen des § 554 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis. Das ersetzt die Abstimmung der konkreten Montage nicht. Bei Gemeinschaftseigentum ist die Durchführung nach § 20 WEG zu beschließen.
Welche Registrierung gilt bei Erweiterungen?
Neue Einheiten und geänderte Daten müssen nach den MaStR-Vorgaben fristgerecht erfasst werden. Ob eine Erweiterung einer vorhandenen Einheit oder eine neue Einheit vorliegt, hängt von der technischen und zeitlichen Konfiguration ab; eine pauschale Sammelregistrierung je Grundstück ist nicht richtig.
Primärquellen und Stand 2026
Geprüft am 28. September 2026.
- § 8 Abs. 5a EEG.
- § 10a EEG: Zählerausnahme.
- Bundesnetzagentur: Leistungsgrenzen und gemeinsame Messung.
- DKE: technische Produktnorm.
- MaStR: Registrierung und Änderungen.
- § 554 BGB.
- § 20 WEG.