EPP Solar Insolvenz 2026: Verfahrensstand und Kundenrechte

Amtlicher Verfahrensstand, Forderungsanmeldung, Käuferschutz, Gewährleistung und Garantie: Was betroffene EPP-Kunden 2026 konkret prüfen sollten.

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Stand: 8. Oktober 2026. Hinter der Suchanfrage „EPP Solar Insolvenz“ stehen oft sehr konkrete Sorgen: Eine Photovoltaikanlage ist angezahlt, aber noch nicht geliefert. Einzelne Komponenten fehlen. Oder die Technik läuft, doch niemand weiß, wer bei einem Defekt hilft. Für belastbare Antworten muss zuerst geklärt werden, mit welchem Unternehmen der Vertrag geschlossen wurde.

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Dieser Beitrag betrifft die EPP Energy Peak Power GmbH aus Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 172852. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67b IN 121/25 geführt. Ein Markenname, ein Onlineshop oder ein Angebot auf einem Marktplatz genügt nicht, um den Vertragspartner zu bestimmen. Entscheidend sind Rechnung, Bestellbestätigung und das zum Kaufzeitpunkt geltende Impressum.

Die folgenden Informationen ordnen den amtlich belegten Verfahrensstand ein und zeigen, welche Schritte Kunden je nach Situation prüfen können. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Bei hohen Anzahlungen, laufenden Finanzierungen, strittigen Eigentumsfragen oder bereits gesetzten Fristen ist eine individuelle Prüfung durch eine Verbraucherberatung oder anwaltliche Fachkraft sinnvoll.

EPP Solar Insolvenz 2026: Was ist amtlich belegt?

Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPP Energy Peak Power GmbH am 24. Juli 2025 um 10:47 Uhr. Laut Eröffnungsbeschluss war der Eigenantrag am 7. Mai 2025 beim Gericht eingegangen. Als Gründe nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt.

Die reguläre Frist zur Forderungsanmeldung endete am 17. September 2025. Als Stichtag für das schriftlich durchgeführte Berichts- und Prüfungsverfahren war der 17. Oktober 2025 festgelegt. Diese Termine liegen zurück. Sie dürfen nicht als neue Fristen für 2026 verstanden werden.

Eine Suche im amtlichen Portal der Insolvenzbekanntmachungen am 8. Oktober 2026 ergab für den Zeitraum ab 1. Januar 2025 genau diese eine Veröffentlichung zum vollständigen Firmennamen. Das erlaubt eine wichtige, aber begrenzte Aussage: Die Eröffnung ist amtlich dokumentiert. Daraus folgt weder, dass das Verfahren abgeschlossen ist, noch dass es unverändert fortbesteht. Auch eine Insolvenzquote, ein Auszahlungstermin, eine Betriebsübernahme oder die Behandlung einer einzelnen Kundenforderung lassen sich aus der Trefferliste nicht ableiten.

Zuerst den richtigen Vertragspartner feststellen

Bei Solartechnik treten häufig mehrere Unternehmen auf. Der Shop vermittelt, ein Installationsbetrieb montiert, ein anderer Hersteller liefert Module oder Wechselrichter und ein Zahlungsdienstleister wickelt den Kauf ab. Die Insolvenz eines Beteiligten zieht nicht automatisch alle anderen Unternehmen mit hinein. Darum beginnt jede sinnvolle Prüfung mit den Vertragsunterlagen.

Suchen Sie auf Rechnung und Auftragsbestätigung nach dem vollständigen Firmennamen, der Anschrift und der Handelsregisternummer. Stimmen diese Daten mit „EPP Energy Peak Power GmbH, Hamburg, HRB 172852“ überein, ist das genannte Verfahren grundsätzlich relevant. Steht dort ein anderer Händler, Installateur oder Marktplatzbetreiber, muss dessen rechtliche Rolle separat geprüft werden. Eine EPP-Bezeichnung in der Produktbeschreibung reicht nicht.

Bei einem Photovoltaik-Komplettpaket mit Montage können Warenkauf und Werkleistungen eng miteinander verbunden sein. Dann kommt es darauf an, welche Leistungen bereits erbracht, abgenommen oder bezahlt wurden. Trennen Sie in Ihrer Dokumentation deshalb gelieferte Komponenten, Montagearbeiten, Anmeldung, Inbetriebnahme und noch offene Nebenleistungen.

Welche Kundensituation liegt vor?

Ausgangslage Vorrangig zu prüfen
Vollständig bezahlt, nichts geliefert Erfüllungswahl der Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung, Zahlungsweg und mögliche Käuferschutzfrist
Teilweise geliefert Wert und Eigentum der vorhandenen Ware, fehlende Positionen, Montage- und Fertigstellungskosten
Geliefert, aber mangelhaft Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer, Hersteller- oder Garantiegeber, technische Dokumentation
Noch nicht vollständig bezahlt Erfüllungsstand, berechtigter Zahlungsempfänger, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsfragen
Anlage funktioniert Unterlagen, Seriennummern, Zugangsdaten und Cloud-Abhängigkeiten sichern
Ähnlicher Anbietername Impressum, Registerdaten und Vertragspartner unabhängig vom insolventen Unternehmen prüfen

Bezahlt, aber nicht geliefert: Was gilt für offene Bestellungen?

Eine Insolvenz beendet einen noch nicht vollständig erfüllten Vertrag nicht automatisch. Sind bei Verfahrenseröffnung sowohl die Schuldnerin als auch der Kunde noch zu Leistungen verpflichtet, kann das Wahlrecht der Insolvenzverwaltung nach § 103 Insolvenzordnung relevant sein. Die Verwaltung kann die Erfüllung wählen und die Gegenleistung verlangen. Lehnt sie ab, kann der Vertragspartner seinen Anspruch wegen Nichterfüllung grundsätzlich nur als Insolvenzforderung geltend machen.

Für Kunden heißt das: Nicht vorschnell selbst einen eindeutigen Verfahrensausgang annehmen. Bitten Sie die Insolvenzverwaltung schriftlich um Auskunft, ob der konkrete Vertrag erfüllt wird. Nennen Sie Bestellnummer, Datum, bezahlte Summe und den noch offenen Leistungsumfang. Setzen Sie keine neue Bankverbindung aus einer unerwarteten Nachricht ungeprüft ein. Der Eröffnungsbeschluss fordert Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich auf, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Wurde ein Teil der Anlage geliefert, sollte dieser Bestand genau aufgenommen werden. Fotografieren Sie Typenschilder, notieren Sie Seriennummern und gleichen Sie jede Position mit Angebot und Lieferschein ab. Der Wert vorhandener Komponenten reduziert nicht automatisch in identischer Höhe jede mögliche Forderung; Montagekosten, fehlendes Zubehör und die Nutzbarkeit des Gesamtsystems können die Rechnung verändern. Schätzen Sie den Schaden nicht aus dem Bauch heraus.

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Noch offene Rechnung oder Finanzierung: Nicht pauschal stoppen

Die Eröffnung des Verfahrens hebt berechtigte Zahlungsverpflichtungen nicht von selbst auf. Bereits ordnungsgemäß gelieferte Ware kann weiterhin zu bezahlen sein. Gleichzeitig kann bei fehlenden oder mangelhaften Leistungen ein Recht bestehen, Zahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Vertrag, Leistungsstand und möglichen Gegenansprüchen ab.

Besondere Vorsicht ist bei finanzierten Anlagen geboten. Darlehensvertrag, Kaufvertrag und Montagevertrag können rechtlich verbunden sein, müssen es aber nicht. Ein eigenmächtiger Stopp von Kreditraten kann Mahnkosten und Bonitätsprobleme auslösen. Klären Sie schriftlich mit Bank, Insolvenzverwaltung und bei Bedarf rechtlicher Beratung, welche Zahlung wofür verlangt wird. Eine Zahlungsaufforderung sollte Aktenzeichen, Anspruchsgrund und eindeutige Empfängerdaten enthalten.

Forderung zur Insolvenztabelle anmelden

Insolvenzgläubiger melden ihre Forderungen nicht beim früheren Kundenservice und auch nicht formlos beim Gericht an. Nach § 174 InsO erfolgt die Anmeldung beim Insolvenzverwalter. Anzugeben sind der Rechtsgrund und der Betrag; Belege sollen in Kopie beigefügt werden. Die Verwaltung kann einen elektronischen Übermittlungsweg und ein bestimmtes Dateiformat vorgeben.

Eine gute Forderungsaufstellung ist nachvollziehbar. Sie nennt den ursprünglichen Kaufpreis, bereits geleistete Zahlungen, erhaltene Waren oder Leistungen sowie den daraus berechneten offenen Betrag. Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestellbestätigung und Korrespondenz gehören dazu. Bei einer teilweise installierten Anlage helfen Fotos, Abnahmeprotokolle, Lieferscheine und Angebote eines Fachbetriebs für die Fertigstellung.

Die Forderungsanmeldung ist keine Garantie auf vollständige Erstattung. Zunächst wird geprüft, ob die Forderung nach Grund, Höhe und Rang anerkannt wird. Ob später Geld verteilt werden kann, hängt von der Insolvenzmasse, den Kosten des Verfahrens und den festgestellten Forderungen ab. Ohne Bericht oder Verteilungsverzeichnis ist eine Prozentangabe reine Spekulation.

Ist eine verspätete Anmeldung noch möglich?

Das Ende der ursprünglichen Anmeldefrist bedeutet nicht automatisch, dass jede spätere Anmeldung ausgeschlossen ist. § 177 InsO regelt nachträgliche Anmeldungen. Je nach Zeitpunkt kann ein besonderer Prüfungstermin oder eine schriftliche Prüfung auf Kosten des säumigen Gläubigers erforderlich werden. Daraus folgt keine unbegrenzte Nachmeldemöglichkeit. Fragen Sie die Insolvenzverwaltung nach dem aktuellen Verfahren und den konkret einzureichenden Unterlagen.

Käuferschutz, Lastschrift und Chargeback prüfen

Neben der Insolvenztabelle kann der Zahlungsweg eine Rolle spielen. Bei Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdiensten gelten unterschiedliche Reklamationsgründe und Fristen. Eine Insolvenz allein löst keinen automatischen Käuferschutz aus. Entscheidend kann etwa sein, ob eine Ware gar nicht geliefert wurde, ob der Händler einen Nachweis vorlegt und wann die Zahlung erfolgte.

Kontaktieren Sie Zahlungsdienst oder kartenausgebende Bank zeitnah und schildern Sie den Sachverhalt vollständig. Verschweigen Sie bereits gelieferte Teile nicht. Wird eine Zahlung zurückgebucht oder anderweitig erstattet, muss eine parallel angemeldete Insolvenzforderung angepasst werden. Derselbe Schaden darf nicht doppelt ausgeglichen werden.

Bei einer klassischen Überweisung besteht normalerweise kein mit Kartenzahlungen vergleichbares Chargeback-Verfahren. Eine Rückholung kann manchmal noch gelingen, solange die Gutschrift nicht endgültig verarbeitet ist; nach längerer Zeit ist das meist nicht realistisch. Wer auf eine fremde oder manipulierte Bankverbindung gezahlt hat, sollte Bank und gegebenenfalls Polizei sofort kontaktieren.

Gewährleistung und Herstellergarantie sind nicht dasselbe

Gesetzliche Mängelrechte richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage des Herstellers, Verkäufers oder eines Dritten. § 443 BGB stellt klar, dass Rechte aus einer Garantie gegenüber demjenigen bestehen, der sie abgegeben hat. Name und Bedingungen des Garantiegebers sind deshalb wichtiger als ein Logo auf dem Karton.

Ist die EPP Energy Peak Power GmbH laut Rechnung Verkäuferin, können gesetzliche Ansprüche durch das Insolvenzverfahren beeinträchtigt sein. Eine eigenständige Garantie des Modul-, Wechselrichter- oder Speicherherstellers kann trotzdem weiterbestehen. Prüfen Sie Garantieurkunde, Produktregistrierung, Laufzeit, Ausschlüsse und notwendige Nachweise. Eine Produktgarantie deckt nicht zwangsläufig Ausbau, Versand, Montage, Anfahrt oder Ertragsausfälle.

Die Verbraucherzentrale erläutert die Rechte bei einer Firmeninsolvenz: Lehnt die Insolvenzverwaltung eine Nacherfüllung ab, kann regelmäßig nur ein entsprechender Anspruch zur Tabelle angemeldet werden. Freiwillige Herstellergarantien bleiben davon grundsätzlich getrennt. Auch hier gilt: Die konkreten Garantiebedingungen entscheiden.

Funktionierende Solaranlage: Muss sie abgeschaltet werden?

Nein, allein die Insolvenz eines Händlers ist kein technischer Sicherheitsbefund. Eine installierte Anlage wird dadurch nicht automatisch gefährlich oder unzulässig. Maßgeblich sind ihr tatsächlicher Zustand, eine fachgerechte Installation der Photovoltaikanlage, Herstellerhinweise und konkrete Fehlermeldungen.

Bei verschmortem Geruch, ungewöhnlicher Wärme, Lichtbögen, beschädigten Leitungen, Feuchtigkeit in elektrischen Bauteilen oder wiederkehrenden Schutzabschaltungen sollte ein qualifizierter Fachbetrieb die Anlage prüfen. Eigenständige Arbeiten an Gleichstromleitungen, Wechselrichter oder Speicher können lebensgefährlich sein. Eine reine App-Störung beweist hingegen noch keinen elektrischen Defekt.

Sichern Sie Rechnungen, Schaltpläne, Inbetriebnahmeprotokolle, Datenblätter, Seriennummern und Garantieunterlagen. Exportieren Sie Messdaten, sofern das Portal dies erlaubt. Notieren Sie, welche Funktionen lokal und welche nur über einen Cloud-Dienst laufen. Bei einem Batteriespeicher für die Solaranlage sollten besonders Zugang, Firmwarestand, Notfallhinweise und Kontaktdaten des tatsächlichen Herstellers dokumentiert sein.

Vorsicht vor falschen Zahlungsaufforderungen und angeblichen Helfern

Insolvenzfälle schaffen ein günstiges Umfeld für Phishing. Kunden erwarten ohnehin neue Ansprechpartner, Formulare oder Bankverbindungen. Kriminelle können diese Unsicherheit ausnutzen. Prüfen Sie deshalb Absenderdomain, Anschrift, Aktenzeichen und Kontoinhaber. Öffnen Sie keine unerwarteten Anhänge, die zur Eingabe von Onlinebanking-, Portal- oder Anlagenzugängen auffordern.

Die amtliche Bekanntmachung nennt den Insolvenzverwalter und die Kanzleianschrift. Kontaktangaben sollten über eine unabhängig aufgerufene Kanzlei- oder Justizseite abgeglichen werden, nicht allein über den Link in einer E-Mail. Niemand benötigt das Passwort Ihrer Wechselrichter-App, um eine Insolvenzforderung zu prüfen. Für die Anmeldung reichen sachbezogene Unterlagen und Kopien.

Was derzeit bekannt ist – und was offen bleibt

Belegt Nicht durch die amtliche Trefferliste belegt
Verfahren gegen EPP Energy Peak Power GmbH, HRB 172852 Eine bestimmte Insolvenzquote
Aktenzeichen 67b IN 121/25, Amtsgericht Hamburg Ein Termin für Auszahlungen
Eröffnung am 24. Juli 2025 Ein Verkauf oder eine Fortführung des Betriebs
Rechtsanwalt Marc-André Borchert als Insolvenzverwalter Die Anerkennung einer einzelnen Kundenforderung
Reguläre Anmeldefrist endete am 17. September 2025 Die heutige Lieferfähigkeit ähnlich benannter Anbieter

Praktischer Ablauf für betroffene EPP-Kunden

  1. Vertragspartner anhand von Rechnung, Registerdaten und damaligem Impressum identifizieren.
  2. Alle Unterlagen und Zahlungen sichern; vorhandene Komponenten fotografieren und Seriennummern notieren.
  3. Offene und bereits erbrachte Leistungen getrennt auflisten.
  4. Bei nicht erfülltem Vertrag die Insolvenzverwaltung nach der Erfüllungsentscheidung fragen.
  5. Forderungsanmeldung oder Nachmeldung mit Belegen und nachvollziehbarer Berechnung prüfen.
  6. Zahlungsdienstleister wegen möglicher Reklamationsfristen kontaktieren.
  7. Herstellergarantien für Module, Wechselrichter und Speicher separat kontrollieren.
  8. Bei hohen Beträgen, Finanzierung oder Streit eine unabhängige rechtliche Beratung einschalten.

Wer strukturiert vorgeht, vermeidet zwei typische Fehler: die falsche Gesellschaft anzuschreiben und einen pauschalen Gesamtbetrag ohne Belege anzumelden. Ein sauberer Zeitstrahl mit Bestellung, Zahlung, Lieferung, Mängelanzeige und bisherigen Antworten macht den Fall für Bank, Insolvenzverwaltung und Beratung deutlich leichter prüfbar.

Einordnung: Was die EPP-Solar-Insolvenz für Kunden bedeutet

Die Insolvenz der EPP Energy Peak Power GmbH ist amtlich belegt. Für den einzelnen Kunden beantwortet diese Feststellung jedoch nur die erste Frage. Ob geliefert wird, eine Forderung anerkannt ist, Käuferschutz greift oder ein Hersteller aus einer Garantie leisten muss, hängt von Vertrag, Zahlungsweg, Leistungsstand und den beteiligten Unternehmen ab.

Verlässliche Orientierung entsteht durch überprüfbare Daten: vollständiger Firmenname, HRB-Nummer, Aktenzeichen, Rechnungen, Zahlungsbelege und Seriennummern. Aussagen über sichere Rückzahlungen oder feste Quoten wären ohne neue Verfahrensunterlagen nicht belastbar. Wer jetzt Unterlagen ordnet, fristbezogene Möglichkeiten prüft und nur verifizierte Ansprechpartner nutzt, verbessert die Chance, seine Rechte korrekt geltend zu machen.

Häufige Fragen zur EPP Solar Insolvenz

Ist EPP Solar insolvent?

Das Insolvenzverfahren über die EPP Energy Peak Power GmbH, Hamburg, HRB 172852, wurde am 24. Juli 2025 eröffnet. Es wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 121/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von EPP Solar?

Der Eröffnungsbeschluss nennt Rechtsanwalt Marc-André Borchert als Insolvenzverwalter. Kontaktdaten sollten über die amtliche Bekanntmachung oder eine unabhängig aufgerufene Kanzleiseite geprüft werden.

Kann ich eine Forderung noch nachträglich anmelden?

Nachträgliche Anmeldungen sind nach § 177 InsO grundsätzlich vorgesehen, können aber zusätzliche Prüfungsschritte und Kosten auslösen. Die Insolvenzverwaltung sollte zum aktuellen Vorgehen befragt werden.

Bekomme ich meine Anzahlung vollständig zurück?

Das kann nicht zugesagt werden. Es hängt unter anderem von der Anerkennung der Forderung, dem Zahlungsweg, möglichen Erstattungen und der verfügbaren Insolvenzmasse ab.

Muss ich offene Rechnungen noch bezahlen?

Die Insolvenz beseitigt berechtigte Zahlungspflichten nicht automatisch. Vor einer Zahlung sollten Leistungsstand, Anspruchsgrund und der berechtigte Empfänger geklärt werden.

Was passiert mit der Gewährleistung?

Gewährleistungsansprüche richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer und können durch dessen Insolvenz beeinträchtigt sein. Lehnt die Insolvenzverwaltung die Erfüllung ab, kann ein entsprechender Anspruch zur Tabelle anzumelden sein.

Gilt eine Herstellergarantie trotz EPP-Insolvenz?

Eine eigenständige Garantie eines Modul-, Wechselrichter- oder Speicherherstellers kann weiterbestehen. Maßgeblich sind Garantiegeber, Laufzeit, Bedingungen und Nachweise.

Muss eine funktionierende Anlage abgeschaltet werden?

Allein aus der Insolvenz folgt keine technische Abschaltpflicht. Bei Schäden, Überhitzung oder elektrischen Fehlermeldungen sollte die Anlage durch einen qualifizierten Fachbetrieb geprüft werden.

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