PV-Anlage: Drosselung aufheben – was 2026 wirklich gilt
Wie Sie das volle Potenzial Ihrer Solaranlage nutzen
Ja, man kann die Drosselung einer PV-Anlage in vielen Fällen aufheben. Aber nicht jede Photovoltaikanlage steckt heute noch in derselben Regel. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler: Manche Betreiber sprechen weiter von der alten 70-Prozent-Regel, obwohl sie für neue Anlagen bis 25 kW seit 2023 nicht mehr gilt. Andere übersehen, dass seit dem Solarspitzengesetz 2025 für bestimmte Neuanlagen vorübergehend eine 60-Prozent-Begrenzung greifen kann.
Für Sie zählt deshalb nicht nur die Frage: „Kann ich meine PV-Anlage Drosselung aufheben?“ Sondern: Welche Begrenzung ist bei meiner Anlage überhaupt aktiv, wer darf sie ändern und lohnt sich der Eingriff finanziell? Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die aktuelle Rechtslage, die technischen Optionen und die typischen Kostenfallen. Er ersetzt keine Prüfung durch Netzbetreiber oder Elektrofachbetrieb, gibt Ihnen aber eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Inhalt
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Kurze Antwort: Kann man die PV-Anlage Drosselung aufheben?
- 3 Was bedeutet Drosselung bei einer PV-Anlage genau?
- 4 Welche Regeln gelten 2026 für 70 Prozent und 60 Prozent?
- 5 Warum wurde die 70-Prozent-Drosselung überhaupt eingeführt?
- 6 So gehen Sie vor, wenn Sie die PV-Drosselung aufheben wollen
- 7 Wann lohnt sich die Entdrosselung finanziell?
- 8 Technische Möglichkeiten: Wechselrichter, Energiemanager, Speicher
- 9 Was kostet es, die PV-Anlage Drosselung aufzuheben?
- 10 Häufige Fehler beim Aufheben der PV-Drosselung
- 11 Fazit: Drosselung aufheben ja – aber sauber
- 12 FAQ: PV-Anlage Drosselung aufheben
Das Wichtigste in Kürze
- Die alte 70-Prozent-Drosselung betrifft vor allem Bestandsanlagen, die nach früheren EEG-Regeln mit fester Wirkleistungsbegrenzung betrieben wurden.
- Neue PV-Anlagen bis 25 kW, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gingen, müssen nicht mehr pauschal auf 70 Prozent begrenzt werden.
- Bestandsanlagen bis 7 kW können die 70-Prozent-Regel grundsätzlich ohne besondere technische Voraussetzung loswerden; bei größeren Bestandsanlagen ist meist ein intelligentes Messsystem relevant.
- Seit dem 25. Februar 2025 gilt für viele neue Anlagen mit mehr als 2 kW und weniger als 100 kW eine vorübergehende 60-Prozent-Begrenzung, bis Smart Meter, Steuerungseinrichtung und der Test durch den Netzbetreiber erledigt sind.
- Der Mehrertrag durch das Aufheben der Drosselung liegt oft nicht bei 30 Prozent, sondern eher im niedrigen einstelligen Jahresbereich. Das Bundeswirtschaftsministerium nennt für die alte 70-Prozent-Abregelung etwa 2 bis 3 Prozent entgangene Jahreserzeugung.
- Besonders interessant ist die Entdrosselung bei hohem Eigenverbrauch, Wallbox mit Solarstrom, Wärmepumpe, Batteriespeicher oder Ost-West-Anlagen mit seltenen Leistungsspitzen.
Kurze Antwort: Kann man die PV-Anlage Drosselung aufheben?
Die PV-Anlage Drosselung lässt sich aufheben, wenn die Anlage nach aktueller EEG-Lage nicht mehr zur festen Wirkleistungsbegrenzung verpflichtet ist und der Netzbetreiber die technische Änderung akzeptiert. Bei Bestandsanlagen bis 7 kW ist die Aufhebung meist einfacher. Bei größeren Anlagen hängt sie häufig vom intelligenten Messsystem, der Steuerbarkeit und der Dokumentation durch einen Elektrofachbetrieb ab.
Wichtig: Drehen Sie die Begrenzung nicht einfach selbst im Wechselrichter heraus. Die Drosselung ist Teil der Netzanschluss- und EEG-Konfiguration. Wer eigenmächtig ändert, riskiert Ärger mit dem Netzbetreiber, Probleme bei der Vergütung und im schlimmsten Fall eine nicht normgerechte Anlage.
Was bedeutet Drosselung bei einer PV-Anlage genau?
Mit Drosselung ist meist die Begrenzung der Wirkleistung am Wechselrichter oder am Netzverknüpfungspunkt gemeint. Eine 10-kWp-Anlage durfte bei der alten 70-Prozent-Regel dann maximal 7 kW ins öffentliche Netz einspeisen. Der Rest verschwand nicht automatisch. Er konnte im Haus verbraucht, in einen Speicher geladen oder – wenn keine Abnahme da war – durch den Wechselrichter abgeregelt werden.
Das klingt nach viel Verlust. In der Jahresbilanz ist der Effekt aber meist kleiner, weil PV-Module ihre Nennleistung nur bei sehr guten Einstrahlungsbedingungen erreichen. Genau deshalb nennt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die alte Abregelung typische Erzeugungsverluste von etwa 2 bis 3 Prozent im Jahresverlauf. Trotzdem kann sich die Aufhebung lohnen. Gerade dann, wenn Sie tagsüber viel Strom selbst nutzen oder einen intelligenten Stromspeicher mit Energiemanager einsetzen.
Welche Regeln gelten 2026 für 70 Prozent und 60 Prozent?
Die wichtigste Unterscheidung: Die alte 70-Prozent-Regel und die neue 60-Prozent-Regel sind nicht dasselbe. Die 70-Prozent-Regel stammt aus früheren EEG-Vorgaben. Die 60-Prozent-Regel ist eine Übergangsregel aus dem Solarspitzengesetz für bestimmte Neuanlagen, bis die Anlage über Smart Meter und Steuerungseinrichtung netzdienlich regelbar ist.
| Anlagentyp | Typische Lage 2026 | Was Betreiber prüfen sollten |
|---|---|---|
| Neue PV-Anlage bis 25 kW ab 1. Januar 2023 | Keine pauschale 70-Prozent-Pflicht mehr | Prüfen, ob trotzdem eine Wechselrichterbegrenzung eingestellt wurde |
| Bestandsanlage bis 7 kW | 70-Prozent-Begrenzung kann grundsätzlich aufgehoben werden | Netzbetreiber informieren, Elektrofachbetrieb beauftragen, Marktstammdaten prüfen |
| Bestandsanlage über 7 kW bis 30 kW | Aufhebung ist meist an intelligente Messtechnik und Netzvorgaben gekoppelt | Status von Smart Meter, Steuerbarkeit und Netzverträglichkeit klären |
| Neue Anlage ab 25. Februar 2025 mit mehr als 2 kW und weniger als 100 kW | Vorübergehend kann eine 60-Prozent-Begrenzung gelten | Einbau von intelligentem Messsystem, Steuerungseinrichtung und erfolgreiche Testung abwarten |
Die Clearingstelle EEG|KWKG beschreibt die frühere 70-Prozent-Regel und die seit 2025 eingeführte 60-Prozent-Regel als zwei getrennte technische Vorgaben. Für Betreiber ist diese Trennung Gold wert, weil sie verhindert, dass alte Empfehlungen auf neue Anlagen übertragen werden.
Warum wurde die 70-Prozent-Drosselung überhaupt eingeführt?
Die ursprüngliche Idee war simpel: Viele kleine Solaranlagen speisen zur Mittagszeit gleichzeitig viel Strom ein. Wenn jedes Dach im Wohngebiet seine volle Spitze ins Netz drückt, können Leitungen, Ortsnetztrafos und Spannungshaltung an Grenzen kommen. Die pauschale Begrenzung war eine robuste, aber recht grobe Lösung.
Heute geht der Trend weg von starren Grenzen und hin zu steuerbarer Einspeisung. Das ist auch nötig. Die Bundesnetzagentur meldete für Ende 2025 eine installierte Solar-Gesamtleistung von 117 GW in Deutschland; allein 2025 kamen 16,4 GW hinzu. Solche Mengen lassen sich nicht mehr sauber mit Dauerbremsen managen. Sie brauchen Messung, Kommunikation und flexible Steuerung. Die Zahlen stammen aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zum Ausbau erneuerbarer Energien 2025.
Auch die Stromerzeugung zeigt, wie relevant PV geworden ist: Nach Auswertung des Fraunhofer ISE steigerte die Photovoltaik ihre Produktion 2025 deutlich und überholte in der öffentlichen Stromerzeugung erstmals die Braunkohle. Mehr Solarleistung ist also kein Randthema mehr, sondern Alltag im Stromsystem.
So gehen Sie vor, wenn Sie die PV-Drosselung aufheben wollen
- Inbetriebnahmedatum prüfen: Das Datum entscheidet, ob alte 70-Prozent-Regel, EEG-2023-Erleichterung oder Solarspitzengesetz relevant ist.
- Installierte Leistung klären: Zählt die Anlage bis 7 kW, bis 25 kW, bis 30 kW oder in eine größere Kategorie? Die Schwellenwerte machen einen echten Unterschied.
- Wechselrichter-Einstellung auslesen lassen: Oft sitzt die Begrenzung direkt im Gerät. Gute Fachbetriebe dokumentieren die alte und neue Parametrierung.
- Netzbetreiber kontaktieren: Fragen Sie nach dem konkreten Verfahren zur Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung. Viele Netzbetreiber haben eigene Formulare.
- Smart-Meter-Status prüfen: Bei Anlagen über 7 kW wird die Ausstattung mit intelligentem Messsystem immer wichtiger. Informationen zu Smart Metern finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.
- Änderung ins Marktstammdatenregister übernehmen: Wenn sich technische Stammdaten ändern, müssen die Angaben zur Anlage sauber bleiben.
Wenn Sie ohnehin an Ihrer Anlage arbeiten lassen – etwa wegen Speicher, neuer Wallbox, Nulleinspeisung, Wechselrichtertausch oder Erweiterung – ist das der beste Zeitpunkt für die Prüfung. Dann liegen Elektrikertermin, Dokumentation und Netzbetreiberkommunikation ohnehin auf dem Tisch.
Wann lohnt sich die Entdrosselung finanziell?
Die ehrliche Antwort: Es kommt auf Ihr Lastprofil an. Eine Südanlage mit großem Wechselrichter kann an klaren Frühlingstagen häufiger an die Grenze laufen. Eine Ost-West-Anlage verteilt die Leistung breiter über den Tag und stößt seltener hart an 70 Prozent. Wer tagsüber niemanden zuhause hat und keinen Speicher besitzt, gewinnt hauptsächlich über zusätzliche Einspeisung. Wer E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher betreibt, kann den Mehrertrag oft besser selbst nutzen.
Als grobe Rechnung: Bei einer 10-kWp-Anlage mit 10.000 kWh Jahreserzeugung entsprechen 2 Prozent zusätzlicher nutzbarer Energie rund 200 kWh pro Jahr. Wird dieser Strom selbst verbraucht, zählt der vermiedene Netzbezug. Wird er eingespeist, zählt die Einspeisevergütung. Das ist ein großer Unterschied. Deshalb sollte die Rechnung immer mit Ihrem Strompreis, Ihrer Vergütung, dem Eigenverbrauchsanteil und den Umbaukosten erfolgen. Für eine erste Orientierung hilft ein Amortisationsrechner für Photovoltaikanlagen.
Die Entdrosselung lohnt sich besonders, wenn…
- Ihre Anlage regelmäßig an der 70-Prozent-Grenze hängen bleibt,
- Sie tagsüber viel Strom verbrauchen,
- ein Speicher überschüssige Mittagsspitzen aufnehmen kann,
- eine Wallbox oder Wärmepumpe gezielt mit PV-Überschuss läuft,
- der Wechselrichter die Änderung ohne teuren Hardwaretausch erlaubt.
Sie sollten vorsichtig rechnen, wenn…
- Ihre Anlage selten hohe Leistungsspitzen erreicht,
- die Aufhebung neue Hardware, Smart-Meter-Kosten oder aufwendige Elektroarbeiten auslöst,
- Sie den zusätzlichen Strom fast nur einspeisen können,
- der Netzbetreiber lokale Auflagen macht,
- ein Wechselrichtertausch kurz bevorsteht und die Änderung doppelte Arbeit wäre.
Technische Möglichkeiten: Wechselrichter, Energiemanager, Speicher
In vielen Bestandsanlagen wurde die 70-Prozent-Drossel hart im Wechselrichter hinterlegt. Dann kann ein Fachbetrieb die Parametrierung ändern, sofern Netzbetreiber und Rechtslage mitspielen. Bei dynamischer Begrenzung misst ein Energiemanager den aktuellen Hausverbrauch und gibt nur die Einspeisung ins Netz frei, die erlaubt ist. Das ist feiner als eine starre Begrenzung am Wechselrichter.
Ein Speicher hebt die rechtliche Begrenzung nicht automatisch auf. Er kann aber verhindern, dass Solarstrom an der Grenze abgeregelt wird. Statt mittags Leistung zu verlieren, lädt der Akku. Abends versorgt er Haus, Wärmepumpe oder Auto. Wer die Anlage ohnehin optimieren will, sollte deshalb nicht nur fragen: „Wie bekomme ich die Drossel raus?“, sondern auch: „Wie nutze ich die freigewordene Energie am sinnvollsten?“ Mehr dazu passt thematisch zu PV-Speicher im Winter und zur passenden Speichergröße.
Was kostet es, die PV-Anlage Drosselung aufzuheben?
Wenn nur eine Wechselrichter-Einstellung geändert und dokumentiert werden muss, bleiben die Kosten oft überschaubar. Je nach Betrieb, Anfahrt und Formularaufwand kann das im unteren dreistelligen Bereich liegen. Wird ein Energiemanager, Rundsteuerempfänger, Smart Meter, Steuerbox oder ein neuer Wechselrichter nötig, wird es deutlich teurer.
Ein Batteriespeicher ist die größte Investition. Für viele Einfamilienhäuser liegen marktübliche Systeme schnell bei mehreren tausend Euro. Er sollte nicht allein wegen der Drosselung gekauft werden. Sinnvoll wird er, wenn er den Eigenverbrauch deutlich erhöht, Lastspitzen glättet und zum Verbrauchsprofil passt.
Häufige Fehler beim Aufheben der PV-Drosselung
- Alte Blogartikel blind übernehmen: Viele Texte erklären noch die Lage vor EEG 2023 und lassen die 60-Prozent-Regel ab 2025 weg.
- 70 Prozent mit Anlagenleistung verwechseln: Die Grenze bezog sich auf die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt, nicht auf den gesamten Eigenverbrauch im Haus.
- Ohne Netzbetreiber ändern: Eine schnelle Einstellung im Wechselrichter kann später bei Nachweisen oder Vergütung unangenehm werden.
- Mehrertrag überschätzen: 30 Prozent mehr Anlagenleistung heißt nicht 30 Prozent mehr Jahresertrag.
- Smart Meter ignorieren: Gerade Anlagen über 7 kW laufen zunehmend in Richtung intelligentes Messsystem und Steuerbarkeit.
Fazit: Drosselung aufheben ja – aber sauber
Die PV-Anlage Drosselung aufzuheben kann sinnvoll sein, besonders bei hohem Eigenverbrauch, Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe. Der größte Hebel liegt aber nicht in einem schnellen Klick im Wechselrichter, sondern in der richtigen Einordnung: alte 70-Prozent-Regel, neue 60-Prozent-Übergangsregel, Smart-Meter-Pflicht, Netzbetreiberverfahren und Wirtschaftlichkeit.
Wer die Prüfung sauber angeht, gewinnt oft ein paar Prozent mehr nutzbaren Solarstrom, vermeidet Ärger mit dem Netzbetreiber und macht seine Photovoltaikanlage fit für ein Stromsystem, das immer stärker auf flexible Einspeisung setzt. Genau das ist die Richtung: weniger starre Dauerbremse, mehr intelligente Steuerung.
FAQ: PV-Anlage Drosselung aufheben
- Kann ich die 70-Prozent-Drosselung meiner PV-Anlage selbst aufheben?
- Technisch wäre das bei manchen Wechselrichtern möglich, praktisch sollten Sie es nicht selbst tun. Die Änderung gehört in die Hände eines Elektrofachbetriebs und muss mit den Vorgaben des Netzbetreibers zusammenpassen.
- Gilt die 70-Prozent-Regel 2026 noch?
- Für viele Neuanlagen bis 25 kW gilt sie seit 2023 nicht mehr. Bei Bestandsanlagen kann sie noch relevant sein, vor allem wenn die Anlage früher mit fester Wirkleistungsbegrenzung in Betrieb genommen wurde.
- Was ist der Unterschied zwischen 70-Prozent-Regel und 60-Prozent-Regel?
- Die 70-Prozent-Regel war eine ältere EEG-Vorgabe für bestimmte PV-Anlagen. Die 60-Prozent-Regel betrifft seit 2025 bestimmte neue Anlagen vorübergehend, bis intelligentes Messsystem, Steuerungseinrichtung und erfolgreicher Test durch den Netzbetreiber vorhanden sind.
- Lohnt sich das Aufheben der Drosselung immer?
- Nein. Der Mehrertrag liegt häufig im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Es lohnt sich besonders, wenn die Änderung günstig ist und der zusätzliche Strom selbst verbraucht oder gespeichert werden kann.
- Welche Rolle spielt ein Smart Meter?
- Ein intelligentes Messsystem wird immer wichtiger, weil es Messung, Kommunikation und Steuerbarkeit ermöglicht. Bei bestimmten Bestandsanlagen und bei neuen Regeln ab 2025 ist es ein zentraler Baustein.
- Muss ich nach der Entdrosselung das Marktstammdatenregister ändern?
- Wenn sich relevante technische Angaben zur Anlage ändern, sollten die Daten geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Ihr Fachbetrieb oder Netzbetreiber kann sagen, welche Angaben betroffen sind.